Bauherrenhaftpflicht

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haften Bauherr, Architekt und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch, sofern es auf dem Bau zu Schäden kommt. Somit können sich Geschädigte an alle involvierten Parteien wenden - unabhängig von der Hauptverantwortung. 


Wann leistet die Bauherrenhaftpflicht?

Errichten Sie eine Immobilie, so haften Sie als Bauherr für Schäden auf der Baustelle. 


Schadenbeispiele - welche Kosten werden erstattet?

◾Sachschaden: Beim Abriss des alten Gebäudes beschädigt ein Bagger das Dach des Nachbargrundstücks. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur.

◾Personenschaden: Die angelieferten Dachbalken werden an der Grundstücksgrenze abgeladen und ein Fußgänger stolpert über diese und verletzt sich. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Behandlungs- und Folgekosten und...

◾Vermögensschaden: … darüber hinaus das Schmerzensgeld sowie die Kosten
für den Verdienstausfall der verletzten Person.


Bauleistungsversicherung

Während der Bauphase können zahlreiche unvorhergesehene Ereignisse eintreten, weshalb sich die Fertigstellungverzögert und verteuren könnte. Welche Schäden von der Bauleistungsversicherung übernommen werden, erfahren Sie jetzt.


Wann leistet die Bauleistungsversicherung?

◾Bei Schäden infolge von Konstruktions- oder Materialfehlern

◾Bei unbekannten Eigenschaften des Baugrundes

◾Bei Beschädigungen oder Zerstörungen durch Vandalismus

◾Bei ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Sturm oder Hagel

◾Bei Diebstahl fest eingebauter Teile (zuschlagspflichtig)

◾Bei höherer Gewalt und Elementarereignissen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser


Welche Versicherungssumme benötige ich?

Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus der Bausumme. Zur Bausumme zählen alle Kosten, die beim Bau entstehen, wie beispielsweise:

◾Kosten für das Bauwerk, einschließlich Personalkosten

◾Kosten für Bauplanung (Architektur und Baustatik)

◾Kosten der Außenanlagen

◾Eigenleistungen


Welche zusätzlichen Leistungen bieten Top-Tarife?

◾Die Suche der Schadenursache ist zeitaufwändig und Expertensache. Gute Tarife übernehmen diese Kosten.

◾Kommt es zu Schädigungen oder Zerstörungen, können zusätzliche Kosten durch Aufräumarbeiten entstehen.

◾Sehr gute Tarife bieten bis zu bestimmten Höchstversicherungssummen auch bei Schäden infolge von weggespültem Erdreich.


Wann habe ich keinen Versicherungsschutz?

◾Bei vorsätzlicher Missachtung gesetzlicher Sicherungspflichten

◾Bei Schäden an gemieteten Sachen

◾Diebstahl beweglicher Teile

◾Vorsatz

◾Normale Witterungseinflüsse

◾Bei Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse

◾Spezialgerüste

◾Baugeräte inklusive Kleingeräte

◾Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung