Hausratversicherung
Feuer, Sturm, Einbruch oder das Austreten von Leitungswasser – jedes Jahr entstehen in privaten Haushalten mehr als eine Million dieser Schadenereignisse. In welchem Umfang eine Hausratversicherung Sie finanziell schützt, erfahren Sie jetzt.
Was zählt alles zu meinem Hausrat?
Alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände zählen zum Hausrat.
Folgende Gegenstände sind in Ihrem Haushalt versichert:
◾Einrichtungsgegenstände: Möbel, Teppiche und Vorhänge
◾Gebrauchsgegenstände: Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung und Computer
◾Verbrauchsgegenstände: Nahrungs- und Genussmittel
◾Bargeld und Wertgegenstände: Bilder oder Schmuck
◾Sonstige Gegenstände; Kfz-Zubehör, Sportgeräte usw.
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Hausratversicherung?
Wird der Hausrat in Folge einer folgenden Ereignisse beschädigt, entsteht Anspruch auf Erstattung der finanziellen Schäden:
Die Hausratversicherung erstattet Schäden infolge von...
◾Feuer: z.B. durch defekte in elektrische Anlagen
◾Leitungswasser: z.B. durch alte/verdreckte Rohre oder eine defekte Waschmaschine
◾Sturm und Hagel: z.B. durch zerbrochene Fensterscheiben und daraus resultierende Schäden durch Wassereintritt
◾Einbruchdiebstahl und Raub: z.B. Türen oder Fenstern
◾Vandalismus: z.B. mutwillige Zerstörung vom Eigentum
Wann habe ich keinen Versicherungsschutz?
Bedeutende Leistungsausschlüsse
◾Einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl: z.B. wenn der Täter Ihr Eigentum entwendet, ohne dafür ein Hindernis überwinden zu müssen
◾Vorsatz: durch einen selbst verursachten Schaden
◾Sengschäden: Häufig verursacht durch glimmende Zigaretten oder Glut
◾Eindringen von Feuchtigkeit: z.B. aufgrund von Schneemassen
◾Höhere Gewalt: bei Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?
Wiederbeschaffungswert
◾Üblicherweise werden die Kosten der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen erstattet, die notwendig sind, um diese in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
◾Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten erstattet und eine Wertminderung gewährt.
◾Zusätzlich werden mit dem Schaden entstehende indirekte Kosten erstattet, wie beispielsweise Aufräumkosten oder Hotelkosten, falls die Immobilie nicht bewohnbar ist.