Photovoltaikversicherung
Kommt es zur Beschädigung der Photovoltaikanlage, können hohe Kosten für die Reparatur entstehen. Zudem kann kein Strom mehr eingespeist werden und es kommt zu einem Einnahmeausfall. Eine Photovoltaikversicherung übernimmt die entstehenden Kosten.
Wann leistet die Photovoltaikversicherung?
Eine eigenständige Photovoltaikversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung (sofern die Basis eine Elektronikversicherung ist). Somit sind alle Schadenereignisse die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, automatisch mitversichert. Mitversichert sind somit meist Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden) durch:
◾Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
◾Konstruktions- oder Materialfehler
◾Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl
◾Überspannung, Induktion, Kurzschluss
◾Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
◾Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
◾Naturereignisse wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
◾Höhere Gewalt
◾Tierbiss z.B. durch einen Mader
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind im Regelfall:
◾Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung sowie Garantieschäden.
◾Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers.
◾Schäden durch Kriegsereignisse und innere Unruhen.
◾Schäden durch Kernenergie.
◾Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.
Schadenbeispiel
Infolge eines Sturms, werden die Photovoltaikmodule beschädigt und es kann vorübergehend kein Strom ins Netz eingespeist werden.
◾Die Versicherung übernimmt die Kosten für den entstandenen Sachschaden an den Modulen.
◾Zusätzlich werden die entgangenen Einnahmen aus der Einspeisevergütung übernommen.