Wohngebäudeversicherung
Entstehen Schäden an Ihrer Immobilie, die beispielsweise durch Feuer, Blitzschlag, Sturm oder das Platzen eines Leitungswasserrohres ausgelöst werden, kommen erhebliche Kosten auf Sie zu. Mit einer Gebäudeversicherung übertragen Sie das finanzielle Risiko auf einen Versicherer.
Was zählt alles zu meinem Gebäude?
Das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände werden hinzugezählt.
Folgende Elemente können über die Gebäudeversicherung versichert werden:
◾Das Gebäude und Nebengebäude: Garagen, Carports, Hundehütten und Schuppen
◾Gebäudezubehör: Terrassen, Müllcontainer, Klingel- und Briefkastenanlagen
◾Einbauten: Einbauküchen, Einbauschränke, Sanitäranlagen und fest verlegte Fußbodenbeläge
◾Zubehör: Soweit es in der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient z.B. Klima- und Zentralheizungsanlagen oder elektrische Rolladen
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Gebäudeversicherung?
Kommt es zu Schäden am Gebäude, werden die Kosten erstattet, sofern eines dieser Ereignisse die Ursache war:
◾Feuer und Blitzschlag: z.B. wenn der Tannenbaum in Brand geraten ist
◾Explosion und Implosion: z.B. durch eine defekte Gasleitung
◾Leitungswasser: z.B. nach einem Wasserrohrbruch
◾Sturm und Hagel: z.B. nach einem Unwetter
Um welche Leistungen kann ich den Versicherungsschutz individuell erweitern?
◾Elementarschäden (z.B. durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneedruck)
◾Unbenannte Gefahren (All-Risk-Deckung)
◾Regen- / Schmelzwasser
◾Überspannungsschäden
◾Glasbruch, unabhängig von der Schadenursache
Wann habe ich keinen Versicherungsschutz?
◾Schäden durch Unwetter: viele Versicherer regulieren erst ab Windstärke 8
◾Vorsatz: durch einen selbst verursachten Schaden
◾Grobe Fahrlässigkeit: hat im Regelfall eine Leistungskürzung zur Folge
Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?
◾Neuwert bei Wiederaufbau: Kommt es zu einem Totalschaden an der Immobilie, leistet die Versicherung die Kosten, um die Immobilie in neuem Zustand aufzubauen.
◾Zeitwert bei Auszahlung: Soll nach einem Totalschaden die Immobilie nicht wieder aufgebaut werden, wird das Alter und die Abnutzung der Immobilie bei der Ermittlung der Schadensumme berücksichtigt (einige Top-Tarife entschädigen auch den Neuwert).
◾Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturen erstattet.
Schadenbeispiele:
Infolge eines Rohrbruchs tritt Leistungswasser aus und beschädigt Fußboden und Wände.
◾Die Versicherung ersetzt die Reparaturkosten, um das Leitungsrohr auszutauschen.
◾Es werden die Kosten zum Trocknen und neu Streichen der Wände sowie der Austausch des Fußbodens übernommen.
Ein Sturm entwurzelt einen Baum und dieser beschädigt die Eingangstür des Gebäudes und die Terrasse. Die Immobilie wird kurzfristig unbewohnbar.
◾Es werden die Aufräumkosten für den Baum erstattet.
◾Es werden die Hotelkosten sowie die Kosten zur Bewachung der Eingangstür übernommen, bis diese repariert ist.
◾Es werden die Reparaturkosten für die Eingangstür und Terrasse erstattet.