Krankenversicherung


Gesetzliche oder private Krankenversicherung? 

Aufgrund Ihrer beruflichen Situation entscheiden Sie, ob Sie sich gesetzlich oder
privat krankenversichern. Beide Versicherungssysteme bieten Vor- und Nachteile, die im Folgenden beleuchtet werden.


Warum sind die Leistungen der privaten Krankenkasse besser?

Gesetzliche Krankenversicherung

⛔Es besteht für alle Patienten ein gemeinsames, festes Budget für Behandlungen und Medikamente.

⛔Ist das Budget aufgebraucht, behandelt der Arzt umsonst und er kann keine Medikamente mehr verschreiben.

⛔Daher werden Behandlungen ins nächste Quartal verschoben und es entstehen lange Wartezeiten für Patienten.


Private Krankenversicherung

✅Es besteht keine Budgetierung für Behandlungen und Medikamente.

✅Der Arzt wird somit für jede Behandlung vergütet und kann unbegrenzt Medikamente verschreiben.

✅Es besteht keine Einschränkung in der Versorgung und Arzttermine können kurzfristig vereinbart werden.


Welche Beiträge fallen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung an?

Beiträge

◾Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. Gutverdiener bezahlen besonders hohe Beiträge. In der privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag hingegen aufgrund
der gewünschten Leistungen, Gesundheitszustand und des Eintrittsalters des Versicherten.

Elternzeit

◾Während gesetzlich Pflichtversicherte in der GKV in der Elternzeit beitragsfrei versichert sind, müssen freiwillige Mitglieder Beiträge entrichten. Als privat Versicherter entrichten Sie in diesem Zeitraum ebenfalls Beiträge. Da der Arbeitgeberzuschuss entfällt, empfehlen sich Tarife, die während der Elternzeit günstiger werden.

Kinder

◾In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei versichert. In der privaten Krankenversicherung fällt hingegen für jedes Kind ein individueller Beitrag an.


Arbeitslosigkeit in der PKV

◾Mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) beginnt automatisch Versicherungspflicht in der GKV (vergleiche § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

◾Besteht seit mindestens fünf Jahren eine PKV, kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Es entsteht ein Anspruch auf
Zuschuss zur PKV in Höhe der Beiträge für die GKV.

◾Ab dem 56. Lebensjahr verbleiben Versicherte in der PKV und ein Wechsel in die GKV ist nur sehr eingeschränkt möglich


Wechsel zurück in die GKV

Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist mit dem Erreichen des 56. Lebensjahres nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für alle Jüngeren bestehen folgende
Möglichkeiten:

◾Angestellte mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG, 2020: 62.550€) werden automatisch in der GKV pflichtversichert.

◾Selbständige, die im Hauptjob ins Angestelltenverhältnis wechseln und unterhalb der JAEG verdienen, werden automatisch in der GKV pflichtversichert.

◾Bei Arbeitslosigkeit werden Sie automatisch in der GKV pflichtversichert.


Beitrag PKV zu Rentenbeginn

◾Haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Rente, können Sie einen steuerfreien Zuschuss (§3 Nr. 14 EStG) in Höhe von rund 50 % des nach der Rente zu bemessenden gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrages vom Rentenversicherungsträger beantragen (§ 249a SGB V). Dies kompensiert teilweise den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses. Die Pflegeversicherung ist nicht zuschussfähig.

◾Mit dem 61. Lebensjahr reduziert sich der Beitrag zum Krankheitskostentarif um 10 %, da der gesetzliche Zuschlag entfällt

◾Zu Rentenbeginn wird kein Krankentagegeld mehr benötigt und die Beiträge entfallen.


Maßnahmen, um Beitragssteigerungen zu verringen

Beitragsentwicklung

Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung sind aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen vorprogrammiert. Ursache sind teurere Medikamente, immer aufwendigere Therapien und eine älter werdende
Gesellschaft mit entsprechend hohem ärztlichen Versorgungsaufwand.

Tarifwechsel

Jeder Versicherte kann bei seinem Krankenversicherer einen Wechsel in einen günstigeren, gleichartigen Tarif verlangen (§204 VVG). Gebildete Altersrückstellungen werden in vollem Umfang mitgenommen.

Alttarif

⛔steigendes Alter der Versicherungsgemeinschaft

⛔häufigere Erkrankungen der Versicherten

⛔höhere Kosten für Behandlungen

⛔höhere Beiträge

Neutarif

✅niedriges Durchschnittsalter

✅weniger Erkrankungen

✅niedrigere Kosten für Behandlungen

✅Niedrigere Beiträge


Beitragsentlastungstarif

Eine weitere Möglichkeit, um im Rentenalter einen möglichst geringen Krankenversicherungsbeitrag tragen zu müssen, sind Beitragsentlastungstarife. Dabei zahlen Sie bis zum Rentenalter einen erhöhten Beitrag an Ihre Krankenversicherung.

Vorteile:

◾Sofern Arbeitnehmer den Höchstzuschuss des Arbeitgebers noch nicht ausgeschöpft haben, zahlt dieser 50 Prozent der Beiträge

◾Die Anlage wird in der Ansparphase verzinslich angelegt und es entfällt die Abgeltungssteuer.

◾Da es sich um eine Beitragsentlastung zu Rentenbeginn handelt und nicht um eine Auszahlung, ist diese steuerfrei.

◾Niedrigere Beiträge


Gesetzlicher Zuschlag

Zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr erheben die privaten Assekuranzen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Krankheitskostentarif. Dieser Betrag wird als zusätzliche Altersrückstellung gebildet, um Kostensteigerungen ab dem 65. Lebensjahr zu mildern.


Basistarif

Es kann ohne Gesundheitsprüfung in den Basistarif gewechselt werden. Dieser ist in Art, Umfang und Höhe vergleichbar mit der GKV (§ 193 Abs. 5 VVG). Der Höchstbeitrag im Basistarif ist dabei auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt, zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages.


Hilfsbedürftigkeit

Ist der Versicherte im Sinne des § 9 SGB II hilfsbedürftig, reduziert sich der Beitrag im Basistarif um die Hälfte. Zusätzlich kann sich der Träger der Grundsicherung am verminderten Beitrag beteiligen.