Pflegevorsorge

Eine immer bessere medizinische Versorgung ermöglicht eine immer höhere Lebenserwartung. Leider sind mit steigendem Alter immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Um bestmögliche finanzielle Vorkehrungen für Sie und Ihre Angehörigen zu treffen, finden Sie nachfolgend wichtige Informationen.


Mit welchen Zuzahlungen muss ich im Pflegefall rechnen?

◾Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

◾Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

◾Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

◾Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

◾Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


Stationär:

◾Gesetzliche Pflegeversicherung: 770 EUR (max. Erstattungssatz)

◾Versorgungslücke: 1.675 EUR (Bundesdurchschnittliche Kosten gemäß Angaben der Süddeutsche Krankenversicherung a.G.)


Ambulant: 

◾Gesetzliche Pflegeversicherung: 689 EUR (max. Erstattungssatz)

◾Versorgungslücke: 822 EUR (Bundesdurchschnittliche Kosten gemäß Angaben der Süddeutsche Krankenversicherung a.G.)


Wie hoch ist mein persönliches Risiko, pflegebedürftig zu werden?

◾Frauen: 67 %, zwei von drei Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig!

◾Männer: 48 %, fast jeder zweite Mann wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig!

Quelle: Barmer GEK (2013): Pflegereport 2013


Ursachen für steigende Pflegekosten:

◾Steigende Lebenserwartung

◾Zunehmende Anzahl an Pflegerentnern, die finanziert werden müssen.


Auswirkung für jüngere Generationen:

◾Weniger junge Personen müssen für die Finanzierung der Älteren aufkommen

◾Fehlende Mittel für Vermögensaufbau und Lebensgestaltung


Ausgangspunkt: Pflegefall der Eltern

➡️Folge 1: Vermögen der Eltern schrumpft

➡️Folge 2: Kinder zahlen für Eltern

➡️Folge 3: Vermögen der Kinder schrumpft

➡️Folge 4: Kinder bilden keine Rücklagen für das Alter

Ergebnis: Das Risiko der Pflegekosten übertrag sich auf die nächste Generation!


Wo erfolgt die Versorgung, wenn ich pflegebedürftig bin?

Pflege zu Hause:

◾Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde

◾Pflege durch ambulanten Pflegedienst

◾Private Pflegekräfte, z.B. aus Osteuropa 

◾Tagsüber Betreuung im Pflegeheim und nachts zu Hause oder umgekehrt (Zuzahlungen)

Andere Wohnformen:

◾Senioren-Residenz mit ambulanter Betreuung

◾Betreutes Wohnen 

◾Pflege-Wohngemeinschaft 

◾Mehr-Generationen-Häuser

Pflegeheim: 

◾Vollstationäres Pflegewohnheim (Pflege unter Verantwortung professioneller
Pflegekräfte)

◾Vollstationäre Senioren-Residenz (jeweils in zugelassenen Einrichtungen)


Wie wird festgestellt, ob ich Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung habe?

Zur Beurteilung des Pflegegrades besuchen die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) die Patienten. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe Medicproof. Folgende Module sind für die Begutachtung relevant:

◾Mobilität (Gewichtung: 10 %)
Hierzu wird beispielsweise begutachtet, wie gut sich der Patient in der eigenen Wohnung fortbewegen kann, ob er Treppen steigen und sich alleine umsetzen kann.

◾Psychische Verhaltensweisen (Gewichtung: 15 %)
Der Gutachter prüft zum Beispiel, ob der Patient unter Wahnvorstellungen leidet, verbal aggressiv ist oder sich selbstschädigend verhält.


Ab wann haften die Kinder für die Pflegekosten der Eltern?

Beim Bezahlen verlässt sich der Staat erstmal auf Sie!

Bevor der Staat die Kosten für die Pflege übernimmt, stehen zunächst der Pflegebedürftige selbst und dann - je nach persönlicher Situation - auch der Ehepartner und die Kinder in der Pflicht.


◾Der Pflegebedürftige selbst aus laufenden Einnahmen und Vermögen

◾Ehegatten/Lebenspartner und Lebensgefährten aus laufenden Einnahmen und Vermögen

◾Kinder/Adoptivkinder: hier gibt es seit 2020 eine neue Regelung: Kinder sind erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000€ unterhaltspflichtig. Bei denen, die 100.000€ und mehr verdienen, prüft das Sozialamt die Leistungsfähigkeit. Dabei wird die gesamte wirtschaftliche Situation der Familie geprüft. Es kann auch das Einkommen von Ehegatten/Lebenspartnern und eventuell auch das des Lebensgefährten des Kindes herangezogen werden. Zum Lebensgefährten liegt noch keine finale Rechtssprechung derzeit vor.

◾Das Sozialamt: wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind