Krankenzusatzversicherungen
Ambulante Krankenzusatzversicherung
Etliche Behandlungen sind über die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zum Teil erstattungsfähig. Dazu gehören beispielsweise:
◾Brille und Kontaktlinsen
◾Heilpraktikerleistungen
◾Naturheilverfahren
◾Impfungen
◾Vorsorgeuntersuchungen
◾Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Hilfsmittel (Zuzahlungen)
Ambulante Ergänzungsversicherung
Teilweise führen Ärzte Behandlungen durch, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Diese Kosten werden ganz oder teilweise von der Ergänzungsversicherung übernommen. Der Arzt rechnet die erstattungsfähigen Leistungen weiterhin mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Ambulante Zusatzversicherung
Der Arzt stellt Ihnen für alle Behandlungen eine Rechnung. Diese leiten Sie an Ihre gesetzliche Krankenkasse weiter und bitten um anteilige Erstattung. Über die Zusatzversicherung werden im Rahmen des Versicherungsschutzes die verbleibenden Kosten erstattet. Der Arzt rechnet alle Behandlungen nach der
Gebührenordnung für Privatpatienten ab.
Kann ich eine Versicherung abschließen, obwohl bereits eine Behandlung angeraten wurde oder ich Vorerkrankungen habe?
Um den Beitrag für die Versichertengemeinschaft stabil zu halten, begrenzen die Versicherungen die Leistungen in der Anfangszeit. So können Leistungen erstmals nach einer Wartezeit von üblicherweise drei Monaten für ambulante Behandlungen und acht Monaten für ambulante Entbindungen oder Psychotherapie in Anspruch genommen werden.
Im Antrag müssen Sie zudem über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben. Kunden mit laufender Behandlung oder schlechter Prognose werden durch
die Versicherer meist abgelehnt.
Wartezeit: 3 Monate für ambulante Behandlungen und 8 Monate für ambulante Entbindungen oder Psychotherapie.
Krankenhauszusatzversicherung
Das Gesundheitssystem in Deutschland gilt als eines der besten der Welt. Doch gerade im Krankenhaus gibt es erhebliche Unterschiede, zwischen gesetzlichem und privatem Versicherungssystem.
Von wem wollen Sie im Krankenhaus behandelt werden?
◾Assistenzarzt: Befindet sich nach dem Studium in praktischer Ausbildung und hat meist wenig Praxiserfahrung.
◾Facharzt: Hat mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung und behandelt Patienten eigenverantwortlich.
◾Oberarzt: Hat die direkte Verantwortung für alle medizinischen Behandlungen der Abteilung, beaufsichtigt Assistenzärzte und steht Fachärzten für Rückfragen zur Verfügung.
◾Chefarzt: Hauptverantwortlicher für alle medizinischen Behandlungen und für alle strukturellen Verwaltungsabläufe der jeweiligen Abteilung.
In welchem Krankenhaus wollen Sie behandelt werden?
◾Krankenhaus mit Basisversorgung: Haben mindestens die Fachbereiche Chirurgie und Innere Medizin.
◾Krankenhaus mit Schwerpunktversorgung: Verfügen über mehr Fachbereiche und erfüllen überregionale Schwerpunktaufgaben.
◾Krankenhaus mit Maximalversorgung: Haben mindestens die Fachbereiche Chirurgie und Innere Medizin, sowie mehrere Fachbereiche.
Maßnahmen, um Beitragssteigerungen zu verringern
Mit dem Alter werden zunehmend mehr stationäre Behandlungen notwendig. Die meisten Versicherer erhöhen daher zu vorab festgelegten Zeitpunkten die Beiträge. Sie zahlen somit nur den Anteil, der für den Versicherungsschutz
wirklich notwendig ist. Wünschen Sie sich konstante Beiträge, kommen Tarife,
die Altersrückstellungen bilden, in Frage. Diese sind deutlich teurer und legen Teile der Beiträge für das Alter zurück.
Wartezeit: 3 Monate für stationäre Behandlungen und 8 Monaten für Entbindungen oder Psychotherapie.
Zahnzusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Zuge zahlreicher Reformen immer stärker gekürzt worden. Insbesondere bei Zahnersatz lauern hohe Zuzahlungen.
Brauche ich wirklich eine Zahnzusatzversicherung?
◾Über die gesetzliche Krankenversicherung erhalten Sie einen festen Zuschuss, der von dem Befund abhängt.
◾Der Zuschuss beträgt 50 % der sogenannten Regelversorgung und steigert sich bei regelmäßiger Vorsorge (Bonusheft) auf maximal 65 %.
◾Die Regelversorgung muss funktional und wirtschaftlich sein.
◾Der Eigenanteil hängt somit davon ab, für welche Art von Zahnersatz Sie sich entscheiden.
Die häufigsten Zahnbehandlungen mit den Ø Gesamtkosten
◾Wurzelbehandlung 300 - 1.600 EUR
◾Vollkeramikkrone 450 - 700 EUR
◾Implantat mit Keramikkrone 3.000 - 3.500 EUR
◾Kieferorthopädie 1.300 - 2.200 EUR
◾Keramik-Inlay 500 - 1.000 EUR
◾Gold Inlay 450 - 600 EUR
◾Professionelle Zahnreinigung 45 - 150 EUR
◾Kompositfüllung 120 - 300 EUR
Warum ist es wichtig, dass die Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht garantiert. In den 1990er Jahren wurden bereits zweimal bestimmte Leistungen für Zahnersatz
gestrichen (wurde nach einigen Jahren rückgängig gemacht). Haben Sie einen Tarif, der nur leistet, sofern die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil erstattet hat, laufen Sie Gefahr, dass bei einer weiteren Reform des Gesundheitssystems die Zahnzusatzversicherung nicht oder nur noch eingeschränkt leistet.
Wartezeit: 3 Monate für Zahnbehandlungen und acht Monate für Zahnersatz
Krankentagegeld
Das Risiko aufgrund einer Krankheit Einkommenverluste zu erleiden, kann jeden treffen. Die staatlichen Sicherungssysteme sichern den Lebensstandard nicht. Im Folgenden finden Sie einen Überblick, optimal vorzusorgen.
Was passiert wenn ich (länger) erkranke?
Im Krankheitsfall ist Ihr Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen verpflichtet, Ihnen den vollen Lohn auszuzahlen. Bei längerer Erkrankung oder im Falle der Erwerbsunfähigkeit müssen Sie hingegen deutliche Abschläge hinnehmen.
Leistungsumfang privates Krankentagegeld
◾Monatliche Rentenzahlung (Höhe und Leistungsdauer werden individuell vereinbart
◾Leistungen unabhängig von der Krankheitsursache
◾Unbegrenzte Leistungsdauer solange vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt
◾Leistungsende bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder wenn Versicherter wieder gesund ist
Steuerliches
◾Steuer- und abgabenfreie Auszahlung
◾Keine steuerliche Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendung
Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsteht der Leistungsanspruch
◾Die Leistungen werden i.d.R. nach einer vereinbarten Karenzzeit ausgezahlt (Angestellte ab dem 43. Tag, Selbständige meist ab dem 29. Tag)