KFZ Versicherung

Fahren Sie ein Kraftfahrzeug, so verpflichtet Sie der Gesetzgeber zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne den Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes, können Sie Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Zudem können Sie über die Teilkasko und Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichern.


Haftpflichtversicherung: 

Fügen Sie, infolge der Nutzung des Fahrzeugs, einem Dritten einen Schaden zu, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu ersetzen - unabhängig von der Schadenhöhe. 

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die entstehenden Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


Teilkaskoversicherung:

Kommt es zu Schäden am eigenen Fahrzeug, reguliert die Teilkasko diese, sofern Sie verursacht wurde durch:

  • Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Kabelschaden durch Kurzschluss
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen
  • Zusammenstöße mit Haarwild (zum Beispiel Reh oder Wildschwein)


Vollkaskoversicherung:

Mit der Vollkasko werden, zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko, auch Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet, die durch selbst verschuldete Unfälle entstanden sind.

Ebenfalls sind Schäden durch Vandalismus mitversichert 


Zusatzleistungen bei TOP-Tarifen:

◾Grobe Fahrlässigkeit

Überfahren Sie versehentlich eine rote Ampel und verursachen infolge dessen einen Unfall, sollte dieses mitversichert sein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Diebstahl des Fahrzeugs aufgrund einer groben Fahrlässigkeit Ihrerseits.


Neuwertentschädigung

Kommt es bei einem Neufahrzeug kurz nach Kauf zu einem Totalschaden, wird der ursprüngliche Kaufpreis erstattet und nicht der schnell sinkende Zeitwert.


Marderbiss und Folgeschäden

Knabbert ein Marder Schläuche im Motorenraum an, entstehen schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Marder haben Ihren Lebensraum übrigens sowohl in der Stadt, als auch auf dem Land.


Rabattschutz

Mit einem Rabattschutz werden Sie im Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück gestuft, sondern verbleiben in dieser. Wechseln Sie die Kfz-Versicherung, werden Sie jedoch wieder mit der Schadenfreiheitsklasse  eingestuft, die Sie ohne Rabattschutz hätten.


Unfälle mit Tieren aller Art

Bei Unfällen mit Tieren ist häufig nur Haarwild (Fuchs, Reh, Wildschwein) versichert. Achten Sie auf den Einschluss von Tieren aller Art.


Mallorca-Police

Haben Sie im europäischen Ausland einen Haftpflichtschaden, stockt die eigene Versicherung bis zur für Sie in Deutschland geltenden maximalen Versicherungssumme auf.


Verzicht auf Abzug neu für alt

Insbesondere bei älteren Fahrzeugen werden im Schadenfall die Kosten für neue Verschleißteile, wie beispielsweise Reifen nicht übernommen. Der Versicherer kann auf diesen Abzug verzichten, so dass die Kosten für alle Ersatzteile übernommen werden.


Schutzbrief

Haben Sie eine Panne, werden bei vorhandenem Schutzbrief die Abschleppkosten übernommen. Teilweise werden auch notwendige Übernachtungskosten erstattet oder ein Mietwagen gestellt, bis das eigene Fahrzeug wieder einsatzbereit ist.