Reiseversicherung
Auslandskrankenversicherung
Sind Sie privat oder beruflich im Ausland unterwegs und erkranken Sie, so sind die
Behandlungskosten im Regelfall durch Sie selber zu tragen. Mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie sich kostengünstig gegen dieses finanzielle Risiko schützen.
Benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Dank eines Sozialversicherungsabkommens mit der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen, werden in diesen Ländern Teile der Behandlungskosten übernommen.
Diese Leistungen...
◾ ... sind begrenzt auf den Teil, den Bürger im Land von der dortigen Krankenversicherung bekämen.
◾ ... können von der deutschen Krankenversicherung gekürzt werden, etwa um die höheren Verwaltungskosten auszugleichen.
Innerhalb Europas werden die Leistungen...
◾ ... um den im Land üblichen Eigenanteil gekürzt
◾ ... nicht bei -oft gestellten- privatärztlichen Rechnungen und Medikamenten übernommen.
◾ ... nur für im Land zugelassene Ärzte erstattet.
Für alle übrigen Länder erstattet die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistungen.
Fazit
Die gesetzliche Krankenkasse leistet in wenigen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen häufig nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Behandlungskosten. In den meisten Ländern erfolgt überhaupt keine Kostenübernahme.
Worauf muss ich bei dieser Versicherung achten?
◾Geltungsbereich:
Die Versicherung muss für das Urlaubsland gelten in das Sie reisen. Aufgrund der hohen Behandlungskosten sind Tarife, die Versicherungsschutz für die USA und Kanada bieten, häufig teurer.
◾Vorerkrankungen:
Bei Antragstellung sind üblicherweise keine Gesundheitsfragen auszufüllen. Vorerkrankungen, die zu Reisebeginn die Reisefähigkeit nicht einschränken, sollten mitversichert sein. Chronisch kranke Personen können zur Sicherheit vor der Reise ein Attest einholen, das die Reisefähigkeit bestätigt.
◾Reisedauer:
Die meisten Tarife bieten Versicherungsschutz für maximal 42, 56 oder 70 zusammenhängende Reisetage. Kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer ein,
da sich Reisen aufgrund einer Erkrankung unerwartet verlängern können.
◾Kostenübernahme:
Wichtig ist die Kostenübernahme im ambulanten und stationären Bereich. Im dentalen Bereich sollten mindestens schmerzstillende Zahnbehandlungen und
Reparaturen des Zahnersatzes mitversichert sein. Zudem ist es wichtig, dass der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland mitversichert ist.