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Ehrlich gefragt

Klaus und der Brief der Kfz-Versicherung: Wechseln bis 30. November?

Der Beitrag steigt, obwohl nichts passiert ist? Was bis 30.11. zu tun ist und warum billiger nicht immer besser ist. Aus Bergisch Gladbach erklärt.

Tanja Polly
Tanja Polly

Marketing und Ratgeber bei RS Financial

Grafik: Brief mit plus 90 Euro, Kalenderblatt 30. November und Auto

Samstagmorgen in Refrath, kurz nach zehn. Klaus steht in Bademantel und Hausschuhen am Briefkasten und zieht einen Umschlag heraus, den er schon am Logo erkennt. Die Kfz-Versicherung. Er öffnet ihn noch auf dem Weg zurück ins Haus, liest die Zahl unten rechts und bleibt mitten im Flur stehen.

„Fast neunzig Euro mehr. Für dasselbe Auto. Ich hab doch gar nichts gemacht!“

Seine Frau ruft aus der Küche, ob er Kaffee will. Klaus will vor allem eine Erklärung. Er legt den Brief auf die Kommode, auf den Stapel mit der Garantiekarte vom Toaster und der Einladung zum Klassentreffen, und nimmt sich fest vor, sich darum zu kümmern. Nächste Woche. Spätestens.

Klaus gibt es nicht. Aber ich wette, Sie kennen ihn trotzdem. Vielleicht aus Bensberg, aus Moitzfeld oder aus Rösrath. Vielleicht aus dem Spiegel.

Auf einen Blick: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer angekommen sein. Erhöht der Versicherer den Beitrag, gibt es in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Ihr Schadenfreiheitsrabatt zieht beim Wechsel mit um. Und der billigste Tarif ist nicht automatisch der passende.

„Ich habe doch gar nichts gemacht“

Das ist der Satz, den ich zu diesem Thema am häufigsten höre. Und er stimmt ja auch. Klaus hatte keinen Unfall, keinen Kratzer, nicht mal einen Blitzer. Trotzdem wird es teurer, und das liegt selten am Fahrer. Die Versicherer schauen jedes Jahr neu, wie viele Schäden es in der Region und mit dem jeweiligen Automodell gab. Für Bergisch Gladbach gilt das genauso wie für Köln oder Odenthal. Dazu kommen Werkstattstunden und Ersatzteile, die in den letzten Jahren spürbar teurer geworden sind. Klaus' Auto hat sich nicht verändert. Die Rechnung drumherum schon.

Sonntagabend, 21:47 Uhr

Am Sonntagabend packt Klaus der Ehrgeiz. Laptop auf dem Schoß, Vergleichsportal auf, Fahrzeugschein daneben. Nach zehn Minuten strahlt er: Ein Tarif ist 140 Euro günstiger als sein alter. Der Finger schwebt schon über dem Button „Jetzt abschließen“.

Dann fällt ihm der Marder ein.

Letzten Winter hatte der im Motorraum übernachtet und dabei ein paar Kabel als Abendessen betrachtet. Die Werkstatt hat damals nicht nur die Kabel getauscht, sondern auch einen Schaden repariert, der durch den Biss erst entstanden war. Bezahlt hat das seine Versicherung. Klaus scrollt durch die Bedingungen des neuen Tarifs. Marderbiss: ja. Folgeschäden: kleingedruckt, mit Obergrenze, bei der er schlucken muss.

Der Finger schwebt immer noch. Aber jetzt eher unschlüssig.

Vergleich: der billigste Tarif mit Lücken bei Marderfolgeschäden, Werkstattwahl und grober Fahrlässigkeit, gegenüber dem passenden Tarif ohne diese Lücken
Klaus' Sonntagabend im Vergleich: Der günstigste Tarif ist nicht der passende.

Billiger ist nicht automatisch besser

Ich gebe zu, ich hätte an Klaus' Stelle auch zuerst auf den Preis geschaut. René Schulte, der bei RS Financial die Versicherungen betreut, schaut da naturgemäß anders drauf. Während ich gedanklich das gesparte Geld schon in ein schönes Abendessen investiere, will er erst einmal wissen, was eigentlich passiert, wenn es kracht. Diese Fragen stellt er bei jedem Vergleich:

  • Werkstattwahl: Darf ich nach einem Schaden zu meiner Werkstatt um die Ecke, oder schickt mich die Versicherung in eine Partnerwerkstatt irgendwo zwischen Leverkusen und Overath?
  • Neuwert: Bekomme ich bei einem jungen Auto den Neupreis zurück oder nur das, was es heute noch wert ist?
  • Grobe Fahrlässigkeit: Was, wenn ich einmal kurz abgelenkt bin und die Ampel schon rot war? Nicht jeder Tarif zahlt dann.
  • Marder und Folgeschäden: Ist nur der Biss versichert oder auch das, was danach kaputtgeht?

Das sind alles Dinge, die beim Abschluss niemand vermisst. Man merkt erst im Schadensfall, dass sie fehlen. Und dann ist es zu spät für einen Vergleich.

Der Stichtag hat einen Namen: 30. November

Zurück zu Klaus und seinem Stapel. Bei den meisten Kfz-Versicherungen läuft der Vertrag mit dem Kalenderjahr und verlängert sich zum 1. Januar von selbst. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. So sieht das im Kalender aus:

  1. Oktober und November: Die Beitragsrechnung für das neue Jahr kommt. Jetzt ist die Zeit zum Vergleichen.
  2. 30. November: Die Kündigung muss beim Versicherer angekommen sein. Nicht abgeschickt, angekommen.
  3. 1. Januar: Der neue Vertrag startet, der alte endet.

Nicht jeder Vertrag tickt allerdings nach dem Kalender. Manche laufen ab dem Tag, an dem das Auto versichert wurde. Ein Blick in die Police verrät, wann das eigene Versicherungsjahr endet.

Gut zu wissen: Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich am Schutz etwas ändert, gibt es in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dafür bleibt ab Zugang des Schreibens ein Monat Zeit. Der Brief auf Klaus' Kommode tickt also schon leise vor sich hin.

Die gute Nachricht für alle Vorsichtigen

Klaus fährt seit über zwanzig Jahren unfallfrei, und genau das hält ihn bisher vom Wechsel ab. Er hat Sorge, dass sein guter Rabatt dann weg ist. Ist er nicht. Die Schadenfreiheitsklasse gehört ihm und zieht mit zum neuen Versicherer um. Der holt sich die Angaben in der Regel selbst beim bisherigen Anbieter.

Wie die Geschichte ausgeht

Klaus klappt den Laptop zu, ohne zu klicken. Am Montag füllt er stattdessen unseren kurzen Fragebogen aus, Fahrzeugschein und Beitragsrechnung neben sich, fertig bevor der Kaffee kalt ist. René vergleicht Preis und Leistung und ruft ihn ein paar Tage später an.

Das Ergebnis: Es gibt einen Tarif, der etwas günstiger ist als sein alter und trotzdem die Marderfolgeschäden ordentlich abdeckt. Nicht die 140 Euro vom Sonntagabend. Aber dafür ohne böse Überraschung im nächsten Winter.

„Bleiben Sie, wo Sie sind. Ihr Vertrag ist gut.“

Auch das sagt René übrigens manchmal. Und auch das ist ein Ergebnis. Der Unterschied ist nur, dass man es dann weiß, statt es zu hoffen.

Ihr Brief liegt auch auf der Kommode? Dann lassen Sie René draufschauen. Sie brauchen dafür nur den Fahrzeugschein und die aktuelle Beitragsrechnung. Zum kostenlosen Kfz-Vergleich →

Und wie ist das bei Ihnen: Wird der Brief der Versicherung sofort geöffnet, oder hat er auch schon einen Stammplatz auf dem Stapel? Schreiben Sie uns gern, wir freuen uns über jede Geschichte.

☕ Mein Tipp für heute: Nehmen Sie den Brief vom Stapel und schauen Sie rein. Der 30. November wartet nämlich auf niemanden.

Ihre Tanja Polly

Hinweis: Klaus und seine Geschichte sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit echten Kommoden sind dagegen ausdrücklich erlaubt. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Die Inhalte basieren auf unseren praktischen Erfahrungen und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Welche Fristen und Bedingungen für Ihren Vertrag gelten, steht in Ihren Versicherungsunterlagen. Im Zweifel klären wir das gern gemeinsam mit Ihnen.

Ehrlich gefragt

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